25. März 2021 Thema: Kinder & Jugendliche Von Kai Koeser
Viel zu oft kommt es zu sexualisierter Gewalt an Kindern. Die bekannt gewordenen Fälle schockieren uns immer wieder, denn diese Verbrechen zerstören Kinderseelen, oft für ein ganzes Leben. Nimmt man neben den bekannten Fällen noch die geschätzte Dunkelziffer hinzu, ist zu befürchten, dass in jedem deutschen Klassenzimmer ein bis zwei Kinder sitzen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind.
Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen und zentrale Aufgabe des Staates. Aus diesem Grund hat der Bundestag am heutigen 25. März 2021 ein Gesetz zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Dies ist dringend notwendig, denn es besteht dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Kinder.
Angesichts der schrecklichen Missbrauchsfälle von Staufen, Lügde und Münster müssen wir uns eingestehen, dass die bisherigen rechtlichen Konsequenzen keine ausreichende Abschreckungswirkung hatten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr einen Anstieg von Delikten der Kinderpronographie um 65 % auf. Im gleichen Jahr stieg die Zahl von Missbrauchsfällen um 11 %. Die verhängten Strafen spiegelten nicht immer das begangene Unrecht angemessen wieder. Es ist daher zu begrüßen, dass der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder zukünftig als Verbrechen eingestuft wird. Das Strafmaß steigt auf 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ebenso wird das Strafmaß für die Verbreitung und gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornographie angehoben. Der Verkauf, Erwerb und Besitz von Kinder-Sexpuppen kann jetzt mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Gleichzeitig müssen wir eine effektivere Strafverfolgung ermöglichen. Mit der Einstufung von sexualisierter Gewalt und Kinderpronographie als Verbrechen wird zukünftig die Telekommunikationsüberwachung, die Online-Durchsuchung sowie die Erhebung von Verkehrsdaten möglich sein. Hier sind nun auch die Länder in der Pflicht. Polizei und Justiz müssen personell und technisch so aufgestellt sein, dass sie dieser wichtigen Arbeit in der Strafverfolgung auch effektiv nachgehen können. Dies schulden wir gemeinsam den Opfern von sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Wir brauchen überall dort, wo sich Kinder und Jugendliche bewegen verbindliche Schutzkonzepte, an deren Entwicklung Kinder und Jugendliche beteiligt werden. In Kindergärten, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Schwimmbädern und bei der Polizei braucht es kontinuierliche Aufklärung und Fortbildungen. Vor allem müssen Kinder und Jugendliche altersgemäß aufgeklärt und gestärkt werden. Strafen schützen Kinder nicht vor Übergriffen. Prävention ist der wirksamste Schutz. So verhindern wir Taten und vermeiden Opfer. Vor allem müssen wir als gesamte Gesellschaft immer wieder über Missbrauch und Misshandlung reden, denn Schweigen schützt die Täter.
Das Leben ist nicht immer gerecht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, das erlebe ich aber auch tagtäglich als Pflegevater. Darum mache ich Politik, weil die Welt nur besser wird, wenn wir sie besser machen.